Reiten im Nettetal
Noch selten hat eine Veröffentlichung für so viel Gesprächsstoff gesorgt wie die über das Verbot von Reiten im Naturschutzgebiet Nettetal. Dazu gibt es Erklärungsbedarf: Die Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld hat auf die geltende Rechtslage hingewiesen, die sich auf das Landeswaldgesetz und die Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet Nettetal gründet. Letztere wurde 1986 von der damaligen Bezirksregierung Koblenz erlassen und 1999 geändert. Es ging und geht dabei weder um eine Ausgrenzung bestimmter Gruppen noch um die Verhängung von Bußgeldern, sondern schlichtweg um eine Information der Rechtslage zum Thema Mountainbiken und Reiten im Naturschutzgebiet. Anlass dazu hatten Jäger gegeben, die wiederholt beklagten, dass Reiter und Mountainbiker auch außerhalb der Wege in Wildruhezonen angetroffen sowie Sperrzeichen während der Jagden missachtet wurden. Wie sich jetzt herausstellte, wurden in den 80-er bzw. 90-er Jahren im Rahmen der Rechtsverordnung Wegbeschreibungen in Textform erfasst, die Reitwege im Nettetal festlegten. Diese Wegbeschreibungen gilt es jetzt aufzuarbeiten und einen Konsens für alle Beteiligten herbeizuführen. Sobald sich Neues zum Thema Reitwege ergibt, werden wir darüber berichten.