Trimbs – Martinsabend 2021 in Trimbs
Liebe Kinder, Jugendliche, Bürgerinnen und Bürger von Trimbs,
am Freitag, 05.11.2021, wollen wir die Tradition des Heiligen St. Martin feiern. Sollte uns Corona nicht doch noch wieder einen Strich durch die Rechnung machen, beginnen wir um 17:30 Uhr an der Kirche. Unsere neuer Pfarrer Carsten Scher und das Team unserer Kindertagesstätte Traumland stimmen uns auf den Abend ein. Angeführt von St. Martin hoch zu Ross (Ruud Hoex vom Reiterhof Trimbser Mühle) und musikalisch begleitet vom Musikverein Kruftstartet um 18:00 Uhr unser diesjähriger Martinsumzug. Die Zugsicherung übernimmt die Freiwillige Feuerwehr Löschgruppe Trimbs. Gemeinsam wollen wir dann, wie in der Zeit vor Corona, durch die Straßen von Trimbs zum Martinsfeuer ziehen. Alle teilnehmenden Kinder und Jugendliche erhalten nach dem Abbrennen des Martinsfeuers den wohlverdienten Martinsweck. Macht also, ob klein oder groß, eure Laternen startklar.
Schön wäre es wenn die Bewohner entlang der Zugstrecke ihre Häuser mit Lampen und Kerzen beleuchten würden. Leuchtende Kinderaugen sind dafür sicherlich ein Ansporn.
Die Katholische Frauengemeinschaft Trimbs steht ab 17:30 Uhr im Außenbereich der alten Dorfschmiede mit dem Verkauf von wärmenden Getränken und heißen Würstchen bereit. Während des gesamten Abends gelten die am Veranstaltungstag aktuellen Hygiene- und Abstandsregelungen.
Liebe Trimbserinnen und Trimbser, nehmen sie und ihre Kinder den Abend wahr um ein Stück Gemeinschaftssinn und Tradition in unserem Ort wieder mit Leben zu füllen.
Seien sie herzlich eingeladen.
Peter Schmitt, Ortsbürgermeister
Ich bitte um Beachtung folgender Corona- Regeln:
1. Für alle Teilnehmer*innen und Zuschauer*innen gilt das Abstandsgebot, wobei Familien oder andere zusammengehörige Gruppen zusammenstehen oder gehen dürfen.
2. Es besteht keine Maskenpflicht während dem Umzug.
3. Musikalische Beiträge von Bläsergruppen oder ähnlichen Ensembles sind ebenfalls unter Einhaltung des Abstandsgebots erlaubt.
4. Gemeinsames Singen ist in reduziertem Maße möglich.
5. Wird der Mindestabstand in Wartesituationen oder Ansammlungen wie beispielsweise bei der Ausgabe der Martinswecken oder am Glühweinstand unterschritten, gilt für Teilnehmer*innen und Zuschauer*innen die Maskenpflicht.
Vielen Dank!
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