Trimbs – Hinweise zur Sauberkeit auf Außenflächen und Straßen/ Hinweise zur Räum- und Streupflicht
Liebe Trimbser Bürgerinnen und Bürger,
ich weise nochmals eindringlich auf die Ihnen obliegenden Kehr-, Reinigungs-, Räum- und Streupflichten hin. Alle Städte und Gemeinden des Maifelds haben diese Pflichten in einer Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen geregelt. Darin haben die Kommunen die Straßenreinigungspflicht auf die Eigentümer und Besitzer der bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen.
Wichtigste Aufgabe für die Grundstücksbesitzer ist neben dem regelmäßigen Kehren die winterliche Räum- und Streupflicht. Grundsätzlich gilt, dass Gehwege und Fahrbahnen bis zur Fahrbahnmitte unmittelbar nach dem Schneefall vom Schnee zu befreien sind. Nach 20:00 Uhr gefallenem Schnee ist werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr nicht behindert und der Abfluss des Oberflächenwassers nicht beeinträchtigt wird. Anlieger von Eckgrundstücken müssen beide Gehwege und Fahrbahnen räumen. Besteht kein Gehweg, gilt ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.
Bei Glätte gibt es für Gehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen eine Streupflicht. Gestreut werden soll mit abstumpfenden Materialien wie Asche, Sand, Granulat oder Sägemehl. Das Streuen von Salz ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn mit abstumpfenden Mitteln keine ausreichende Wirkung zu erzielen ist. Das kann bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen auf Gehwegen (Treppen, Rampen, starkes Gefälle) der Fall sein. Der Umwelt zuliebe soll in diesen Fällen der Einsatz von Salz auf das notwendige Maß beschränkt werden.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die von der Ortsgemeinde Trimbs bereit-gestellten Streumittel ausschließlich für den Einsatz an besonders gefährlichenStellen, insbesondere starken Gefällstrecken, vorgesehen sind. Natürlich gilt dies nur für die öffentlichen Flächen. Das bereitgestellte Streusalz ist in keinem Fall für private Flächen vorgesehen. Grundstückseigentümer müssen sich selbst mit Streugut versorgen.
Bitte beachten Sie auch ganz besonders die Hinweise des Abwasserwerkes Maifeld:Über Gehsteige, befestigte Flächen und Straßenrinnen gelangen weggeworfener Abfall, kleine Steine, Sand und Geröll ins Kanalnetz. Diese mineralischen Bestandteile stören den Klärprozess und müssen kostenintensiv vom Abwasser getrennt und entsorgt werden. Deshalb Abfälle nicht achtlos wegwerfen. Reinigen Sie regelmäßig Abflussrinnen und Bürgersteige. Straßenkehricht nicht über die Straßenrinne in den Kanal, sondern in die Restmülltonne entsorgen.
Straßenfegen ist auch ein Zeichen von Umweltbewusstsein!
Trimbs im Januar 2022
Peter Schmitt, Ortsbürgermeister
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