Amtliche Meldung

KALT – Hecken Rückschnitte und Gehwegpflege

Ab Oktober ist es wieder so weit, die Hecken dürfen gestutzt werden!
Hiermit möchte ich wiederholt darauf hinweisen, dass an manchen Grundstücken die Hecken und Sträucher soweit auf Gehwege oder in den Straßenbereich reinwachsen, dass Fußgänger diesen nur bedingt nutzen oder Gefahrenstellen wegen schlechter Einsicht in Kreuzungen und Kurven entstehen.
Die Pflege solcher Gehölze am Straßenbereich ist ganzjährig möglich und nicht nur ab Oktober.
Ebenso möchte ich noch mal auf die Räum- und Streupflicht eines jeden Grundstückbesitzers hinweisen. Diese ist bis zur Straßenmitte inklusive Bürgersteig.
Dazu gehört auch das Entfernen von Unkraut, damit ein guter Wasserabfluss bei Starkregenereignissen gewährleistet ist.
Mit etwas Rücksicht von jedem sollte dies eigentlich kein Problem sein.
Ich bitte um Beachtung, vielen Dank.

Michael Reuschler
Ortsbürgermeister

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