Landkreis zieht „Notbremse“: Ausgangssperre in MYK
Der Landkreis Mayen-Koblenz hat aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab 1. April gilt. Wichtigste Änderung: Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre. Außerdem darf man sich im öffentlichen Raum nur mit dem eigenen Hausstand sowie mit einer Person eines weiteren Hausstandes treffen. Kinder bis sechs Jahren sind davon ausgenommen. Infos: https://www.maifeld.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/inzidenz-ueber-100-landkreis-mayen-koblenz-erlaesst-neue-corona-allgemeinverfuegung/