Verhalten auf dem Friedhof in Wierschem
Aus gegebenen Anlass möchte ich nochmal auf das Verhalten auf dem Friedhof in Wierschem hinweisen.
1.Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.
2. Kinder unter 12 Jahre dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten.
3. Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:
a. die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Ausgenommen sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung.
b. Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten.
c. an Sonn-und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung , Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen.
d. Druckschriften zu verteilen.
e. den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen.
f. Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen.
g. Tiere, ausgenommen Blindenhunde-mitzubringen.
h. zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabe zu betreiben. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, sowie sie dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind.
i. Gewerbsmäßig zu fotografieren, es sei den, ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten liegt vor oder die Friedhofsverwaltung hat zugestimmt.
Ich möchte nochmal aus gegebenen Anlass besonders darauf hinweisen Tiere, besonders Hunde (außer Blindenhunde) haben sich auf dem Friedhof weder an der Leine noch alleine aufzuhalten.
Der Ortsbürgermeister
Michael Kopp